Anhang
- Abreißfestigkeit
Zur Beurteilung, ob ein Betonuntergrund (Betonunterlage) für die Aufnahme einer Beschichtung
geeignet ist, sind Abreißprüfungen durchzuführen. Diese sind ebenfalls zur Prüfung der Haftung aufgebrachter Beschichtungen vorzunehmen.
Generell wird beim Prüfergebnis unterschieden zwischen
- einem Kohäsionsbruch, dabei erfolgt der Bruch innerhalb eines Stoffes und
- einem Adhäsionsbruch, wobei hier der Abriss zwischen zwei Schichten oder Lagen bzw. von der Betonunterlage erfolgt.
- Durchführung der Abreißprüfung (Kurzform)
- Ringnut bei harten Beschichtungen bzw. Beton nass bohren, Durchmesser dem Prüfstempel angepasst, Tiefe in den Beton 5 - 10 mm. Bei weichen Beschichtungen sind diese nach dem Aufkleben des Stempels mit einem Taschenmesser o. ä. bündig zur Mantelfläche des Prüfstempels bis zum Beton durchzutrennen.
- Stahlprüfstempel Ø 50 mm mit einer Dicke von ≥ 25 mm (DAfStb-Richtlinie) bzw. > 25 mm (ZTV-ING) nach Reinigung der Oberfläche parallel zur Prüffläche aufkleben. Der Kleber muss beim Aufbringen seitlich herausquellen, darf aber nicht in die Ringnut eindringen.
- Stempel durch stetiges Steigern der Zugspannung bei harter Beschichtung bzw. Beton um ca. 100 N/s, bei weichen Beschichtungen um ca. 300 N/s abziehen.
- Bruchfläche nach Augenschein beurteilen, Bruchflächen auf jeweils 10 % abschätzen.
- Folgende Bruchformen werden zur Berechnung der Oberflächenzug-
festigkeit des Betons zugelassen: - die Bruchform A (Kohäsionsbruch), im Beton bzw. im Untergrund
- Zur Berechnung der Haftzug-
festigkeit - die Bruchfom A/B (Adhäsionsbruch), zw. Beton und erster Schicht
- die Bruchform B/C (Adhäsionsbruch), zw. der ersten und zweiten Schicht
- Auswertung der Abreißprüfung
- Tabelle nach ZTV-ING - Teil 3 Massivbau - Abschnitt 4
- Tabelle nach DAfStb-Richtlinie - Teil 3 Instandsetzungs-Richtlinie
- Beispiele
Abreißversuch | ZTV-ING & DAfStb-Richtlinie
Generell gilt:
Die DAfStb-Richtlinie beschreibt auch die rechnerische Ermittlung der Oberflächenzugfestigkeit, wenn diese nicht vom Messinstrument abgelesen werden kann.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Bruchformen kann die Oberflächenzug-
festigkeit bzw. die Haftzugfestigkeit wie folgt berechnet werden:
βHZ = 4 • F / π • d2
βHZ = Zugfestigkeit in N/mm2
F = Erreichte Höchstkraft in N
π = 3,14
d = Stempeldurchmesser in mm
Schutz- bzw. Instandsetzungsmaßnahme: Örtliche Ausbesserung bzw. flächige Beschichtung |
Mindestwerte der Oberflächenzugfestigkeit (N/mm²) | ||
---|---|---|---|
Mittelwert | kleinster Einzelwert | ||
* lt. 2. Berichtigung zur DAfStb-Richtlinie, Ausgabe Oktober 2001 | |||
Mörtel und Beton | 1,5 | 1,0 | |
OS 2 (OS B) | 0,8 | 0,5 | |
OS 4 (OS C) | mit Feinspachtel | 1,3 | 0,8 |
OS 5 (OS D) | ohne Feinspachtel | 1,0 | 0,6 |
OS 5 (OS D) | mit Feinspachtel | 1,3 | 0,8 |
OS 8* | 2,0 | 1,5 | |
OS 9 (OS E) | mit Feinspachtel | 1,3 | 0,8 |
OS 11 (OS F) | 1,5 | 1,0 | |
OS 13 | 1,5 | 1,0 |
Tabelle: Geforderte Oberflächenfestigkeiten des Betonuntergrundes - DAfStb-Richtlinie
Wie den Tabellen zu entnehmen ist, stimmen die Angaben in den gelisteten Systemen überein, in der ZTV-ING-Liste fehlen lediglich die in der ZTV-ING nicht vorhandenen bzw. anderweitig verwendeten Oberflächenschutzsysteme.
Es soll geprüft werden, ob die folgenden Oberflächenzugfestigkeiten für den Auftrag von PCC-Mörtel (lt. Tabellen: 1,5 N/mm² bzw. 1,0 N/mm²) ausreichen:
Beispiel 1: Ermittelt wurden 1,1; 1,5; 1,6; 1,6; 1,7 jeweils N/mm²
1.1. Alle ermittelten Einzelwerte liegen über dem geforderten "kleinsten Einzelwert" von 1,0 N/mm². √ i.O.
1.2. Es muss noch geprüft werden, ob der geforderte "Mittelwert" von 1,5 N/mm² erreicht wurde.
Die Summe der Einzelwerte ergibt 7,5 N/mm², geteilt durch 5 ermittelte Werte ergibt 1,5 N/mm². √ i.O.
Beispiel 2: Ermittelt wurden 1,2; 1,4; 1,7; 1,5 jeweils N/mm²
2.1 Alle ermittelten Werte liegen über dem geforderten "kleinsten Einzelwert" von 1,0 N/mm². √ i.O.
2.2 Prüfung, ob der geforderte "Mittelwert" von 1,5 N/mm² erreicht wurde.
Die Summe ergibt 5,8 N/mm², geteilt durch 4 Werte ergibt 1,45 N/mm², das ist kleiner 1,5 N/mm² und somit nicht ausreichend.
Beispiel 3: Ermittelt wurden 0,9; 1,4; 1,7; 1,5 jeweils N/mm²
3.1 Ein ermittelter Wert (0,9) liegt unter dem geforderten "kleinsten Einzelwert" von 1,0 N/mm².
Somit ist die Oberflächenzugfestigkeit nicht ausreichend.
Zur Verbesserung der Ausfallwerte bei 2.2 und 3.1 sind weitere Abreißwerte (siehe oben: Generell gilt) vorzunehmen.