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Betoninstandsetzung    SIVV

• SIVV:   Schützen - Instandsetzen - Verbinden - Verstärken


Grundlagen (III)

  • Regelwerke

Wichtige Regelwerke der Betoninstandsetzung:

  • Technische Regel (TR) Instandhaltung von Betonbauwerken
    Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Ausgabe: Mai 2020
    Teil 1 – Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung
    Teil 2 – Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung.

  • Zusätzliche Erläuterungen zu Technische Regel (TR)

  •        Mitteilung des DIBt vom 19. Januar 2021:
    "Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken, neu ab Januar 2021.
    Mit Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahrens und Zustimmung in den Gremien der Bauministerkonferenz im Dezember 2020 wird die neue Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung), Teil 1 und Teil 2 (Stand Mai 2020), mit Beginn des neuen Jahres 2021 eingeführt. Dies erfolgt im Zuge der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2020/1 (MVV TB) in den Ländern.
    Die TR Instandhaltung ersetzt weite Teile der DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" von Oktober 2001.
    "
    siehe Links & Downloads


          Auszug aus der Presseinformation der Deutschen Bauchemie vom 03. Februar 2021
    "DIBt führt rechtswidriges Regelwerk zur Instandhaltung von Betonbauwerken ein.
    ...In verschiedenen Publikationen wird der Eindruck erweckt, die Veröffentlichung der TR Instandhaltung erfolge in gutem Einvernehmen mit der Europäischen Kommission. Dieser Eindruck ist falsch. Im Laufe des im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführten sogenannten Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zur Notifizierung eingereichten Entwürfe für die Teile 1 und 2 der TR Instandhaltung als nicht konform mit EU-Recht angesehen werden...
    "
    Die Deutsche Bauchemie befürchtet, dass ein "Vertragsverletzungsverfahren droht" und generell die "TR Instandhaltung ist EU-rechtswidrig"
    siehe Links & Downloads


          Zitat aus "B+B Bauen im Bestand":
    "Das DIBt sah sich gezwungen, dieses Regelwerk zu erarbeiten, da die Bauaufsicht dringend auf den Nachfolger der teilweise veralteten „DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ wartet. "
    siehe Links & Downloads


          Gemeinsames Positionspapier vom 18.02.2021
    Gemeinsames Positionspapier der Verbände zum Thema Betoninstandsetzung
    siehe Links & Downloads


          Deutsche Bauchemie: Normenkontrollverfahren eingeleitet (28.10.2021)
    Normenkontroll­verfahren gegen „TR Instand­haltung“ in Bayern und Nordrhein-Westfalen ein­geleitet
    siehe Links & Downloads


    Die vom DIBt erarbeitete "Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" 2020/1 (MVV TB), inklusive der "Technischen Regeln" TR Teil 1 und 2, sind von den Bundesländern umgesetzt bzw. eingeführt worden. Die Einhaltung ist somit vertraglich und rechtlich verpflichtend.

    Der DIBt veröffentlicht den jeweiligen Stand der Umsetzung, siehe Links & Downloads


    Die aktuelle Fassung der DIBt-TR kann kostenlos von der DIBt-Seite heruntergeladen werden, siehe Links & Downloads

  • DAfStb-Richtlinie  
    (RL SIB-DAfStb)
    Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
    (Instandsetzungs-Richtlinie)
    Ausgabe: Oktober 2001

    Dieses Regelwerk wird in großen Teilen von der TR ersetzt und hat nur noch in Verbindung mit dieser (TR) Gültigkeit.
    Die TR gibt Hinweise welche Regelungen dieser Richtlinie nicht mehr gelten. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen der TR.


    Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
    > nur käuflich zu erwerben: siehe Links & Downloads

  • Zusätzliche Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie

  • Die DAfStb-Richtlinie vom Oktober 2001 befindet sich zur Zeit in Überarbeitung und soll künftig unter der Bezeichnung Instandhaltungs-Richtlinie (Achtung: Instandhaltung statt Instand­setzung!) erscheinen.
    Die Überarbeitung der Richtlinie stellt eine notwendige Anpassung an die europäische DIN EN 1504 da.
    Der Termin zur Neuauflage der Richtlinie musste bereits mehrfach verschoben werden, da aufgrund des vorliegenden Gelbdruckes über eintausend Einsprüche eingegangen sind.
    siehe auch: Zusätzliche Erläuterungen zu Technische Regel (TR)

  • ZTV-ING

    Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
    und Richtlinien für Ingenieurbauten
    Teil 3: Massivbau (in Gesamtausgabe 03/2021)

    • Abschnitt 4: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
      Ausgabe: Oktober 2017

    aber auch Teil 1: Allgemeines, Abschnitte 1 - 3
    Ausgabe: laufende Anpassung über das Internet

    Herausgeber: Bundesanstalt für Straßenwesen (bast)
    > kostenloser Download: siehe Links & Downloads

  • Die ZTV-ING ist für Baumaßnahmen des "Bundesministerium für Digitales und Verkehr" (BMDV) verbindlich und wurde von der Abteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) erstellt. Die "bast" ist die praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens.


  • Zusätzliche Erläuterungen zur ZTV-ING

  • Die ZTV-ING Ausgabe 2013/12 stimmt weitgehend überein mit der DAfStb-Richtlinie Ausgabe 2001, stellt bei Abweichungen aber in der Regel höhere Anforderung (siehe z.B. Druckwasser­strahlen).
    Die Ausgabe 10/2017 der ZTV-ING enthält wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe, so z.B. auch bei der Bezeichnung der Betonersatzstoffe.

    Gravierend sind die Änderungen aufgrund des Urteils des EuGH von 2014.
    Nachstehend Auszüge aus einer Publikation der BASt:

    Neue Regelungen der ZTV-ING 3-4 und 3-5 zur sachkundigen Planung und Ausführung für Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen (siehe Links & Downloads )
    ...Mit der Überarbeitung von ZTV-ING 3-4/3-5 erfolgen alle Festlegungen zur Qualitätssicherung der oben genannten Schutz- und Instandsetzungssysteme künftig nicht mehr in standardisierter Form, sondern projektspezifisch durch den Auftraggeber beziehungsweise den von diesem beauftragten Sachkundigen Planer...
    ...Als Hilfestellung für den Sachkundigen Planer hat die Bundesanstalt für Straßenwesen spezielle Hinweisblätter erarbeitet... (siehe Links & Downloads )
    ...Die projektspezifisch erforderlichen Nachweise sind von der beauftragten bauausführenden Firma an der einzusetzenden Charge zu führen. Dieser projektspezifische Verwendbarkeitsnachweis dürfte in den meisten Fällen erhebliche Aufwände und entsprechende zeitliche Vorläufe bedingen. Aus diesem Grund wird als Alternative eine prüffähige Bescheinigung einer entsprechend Artikel 30 BauPVO qualifizierten Stelle regelmäßig als gleichwertige Alternative anerkannt, sofern diese den Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollumfänglich genügt...
    ...Auf dieser Grundlage akzeptierte Produkte sowie anerkannte Prüfstellen werden zukünftig nicht mehr in den Zusammenstellungen der BASt geführt; für in der Durchführung befindliche Projekte kann jedoch noch auf bislang gelistete Baustoffe und Baustoffsysteme aus den Zusammenstellungen zurückgegriffen werden. Diese Zusammenstellungen stehen zudem für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2018 als alternativer Nachweis der Verwendbarkeit (und Übereinstimmung) zur Verfügung...



  • ZTV-W (LB 219)
    Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W)
    für die Instandsetzung der Betonbauteile
    von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)
    Ausgabe: 2017

    Herausgeber: "Bundesministerium für Digitales und Verkehr" (BMDV)
    Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt
    > kostenloser Download: siehe Links & Downloads

  • Die ZTV-W ist für (Wasser-)Baumaßnahmen des "Bundesministerium für Digitales und Verkehr" (BMDV) verbindlich und wurde von der "Bundesanstalt für Wasserbau" erstellt. Diese Abteilung des BMDV ist die zentrale technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde in den Bereichen des Aus- und Neubaus, des Betriebs und der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen.

  • Weitere Regelwerke
    Neben vorgenannten Regelwerken sind weiterhin zu berücksichtigen:
  • DIN EN 1504
    Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken
    Es handelt sich um die europäische Norm, die in der "Technischen Regel (TR)" umgesetzt wurde
  • DIN EN 206 mit der DIN 1045 - Beton, Stahlbeton, Spannbeton
  • Die VOB - Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen -
    hier speziell der Teil C mit den Normen:
    • DIN 18 314 Spritzbetonarbeiten
    • DIN 18 551 Spritzbeton, Herstellung und Prüfung
    • DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
    • DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten
    • siehe Links & Downloads

Vorgenannte DIN-Normen beziehen sich auf oben genannte Regelwerke und ergänzen den Umfang bzgl. Ausschreibung und Abrechnung. Auch werden Musterausführungsbeispiele aufgezeigt.



  • Zusammenfassung:   

Die wichtigsten Regelwerke der Betoninstandsetzung:

  • TR | Technische Regel - Instandhaltung von Betonbauwerken,
    Teile 1 + 2
  • DAfStb-Richtlinie (RL SIB-DAfStb) | Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen | Ausgabe 2001 | nur in Verbindung mit vorgenannter TR
  • ZTV-ING | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
  • ZTV-W | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau - Leistungsbereich 219

aktualisiert: 20.11.2024 | © 2012 - 2024
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