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Betoninstandsetzung    SIVV

• SIVV:   Schützen - Instandsetzen - Verbinden - Verstärken


Betonersatz (I)

  • Definition

Unter Betonersatz sind Baustoffe zu verstehen, die für den ausgebrochenen bzw. ausgestemmten Beton eingebaut werden.

Betonersatz besteht aus zement- oder kunststoffgebundenem Beton bzw. Mörtel, ggf. als Betonersatzsystem mit Haftbrücke, Ausgleichs- bzw. Kratzspachtel, Korrosionsschutz und Feinspachtel für unterschiedliche Auftragsverfahren.


Die TR "Instandhaltung von Bauwerken" unterscheidet

  • Betonersatz mit bekannter Zusammensetzung

  • Beton (nach DIN EN)
  • Spritzbeton (nach DIN EN)
  • Spritzmörtel (nach DIN EN)
  • Vergußbeton bzw.-mörtel (nach DAfStb-RL Berichtigungen 3,
    siehe Links & Downloads )

  • Betonersatz mit unbekannter Zusammensetzung
  • RM und RC im Handauftrag (nach TR "Instandhaltung von Bauwerken")
  • SRM und SRC im Spritzverfahren (nach TR "Instandhaltung von Bauwerken")
  • PRM und PRC im Handauftrag (nach TR "Instandhaltung von Bauwerken")

Die ZTV-ING (Ausgabe 2017/10) unterscheidet

  • Beton
  • Spritzbeton
  • SRM/SRC Spritzmörtel/-beton (alte Bezeichnung SPCC)
  • RM/RC Zementmörtel /-beton mit Kunststoffzusatz
    (alte Bezeichnung PCC)
  • *PRC Reaktionsharzbeton (alte Bezeichnung PC),
    nur bei Flächen <1 m2

Anmerkung: Vergußbeton bzw. Vergußmörtel und Spritzmörtel (ohne Kunststoffzusatz) sind nicht Bestandteile der ZTV-ING Ausgabe 2017/10.



  • Erläuterungen:
    generell gilt: Beton: Korngröße > 4 mm | Mörtel: Korngröße ≤ 4 mm  

     

  • Beton Normenbeton DIN EN 206-1 mit DIN 1045.
  • Spritzbeton Beton nach DIN EN 14487-1 und DIN 18551.

  • Spritzmörtel Zementmörtel (ohne Kunststoffzusatz) analog Spritzbeton (nicht in ZTV-ING 2017).
  • Vergußbeton/Vergußmörtel sind nicht Bestandteile der DAfStb-Richtlinie Ausgabe 2001. Diese wurden erst durch die
    3. Berichtigung zur DAfStb-Richtlinie vom September 2014 (siehe Links & Downloads) in diese aufgenommen.

  • RM/RC = Kunststoffmodifizierter Zementmörtel bzw. -beton (PCC)

    Es werden folgende Anwendungsfälle unterschieden:

    • RM
      beliebige Lage der Auftragsfläche, dynamisch oder nicht dynamisch beansprucht.
    • RC
      waagrechte und schwach geneigte Oberseiten, dynamisch beansprucht.
  • PRM/PRC = Reaktionsharzmörtel bzw. -beton (PC)
    • PRM
      Keine Anwendung in ZTV-ING 2017,
      lt. TR nur, wenn kein zementgebundener Betonersatz verwendbar ist.
    • PRC lt. TR und ZTV-ING: Anwendung nur auf kleinen Flächen (<1 m2) und nur, wenn kein zementgebundener Betonersatz verwendbar ist, Mindestschichtdicke 5 mm, Größtkorn <1/3 der Schichtdicke, max. 8 mm (max. 15 mm Adh.-V.[1]).
  • SRM/SRC = Spritzbarer kunststoffm. Zementmörtel bzw. -beton (SPCC)
    • SRM
      Verwendung ohne Haftbrücke, Trocken- bzw. Naßspritzverfahren möglich, nicht für Draufsichten bzw. schwach geneigten Flächen,
      Untergrund vornässen (beginnend etwa 24 Std vorher), auf Längen der Schlauchleitungen achten (siehe "Angaben zur Ausführung" des Stofflieferanten),
      Schichtdicken: ZTV-ING min 1 cm, max 5 cm,
      Schichtdicken: TR min 2 cm, max 6 cm.
      Nachbehandlung: ZTV-ING mind. 3 Tage, TR mind. 5 Tage
    • SRC
      wie vor,
      außer nach TR: Schichtdicke > 6 cm bei Verankerung und Bewehrung,

  • Verwendung von Betonersatzstoffen nach ZTV-ING

Der Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit seinem "Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 20/2017" (siehe Links & Downloads) die ZTV-ING 10/2017 eingeführt und auf die veränderte Situation zu den bisherigen Ausgaben hingewiesen.

Baustoffe und Baustoffsysteme wurden bislang in Deutschland nach nationalen (deutschen) Regelungen mittels Grundprüfungen zur Verwendung zugelassen. Dies ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 unzulässig.
Somit müssen jetzt Baustoffe und Bausysteme projektbezogen, d.h. für jedes Bauwerk speziell vom Auftraggeber oder dem beauftragten sachkundigen Planer ausgesucht und festgelegt werden.
Die bisher von der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) geführten Listen der geprüften Betonersatzstoffe dürfen also nicht mehr verwendet werden. Lediglich die nach ZTV-ING 2013/12 in Ausführung befindlichen Projekte können noch unter zugrunde Legung der sogenannten bast-Listen ausgeführt werden. (siehe Links & Downloads)




  • Zusammenfassung:   

  • Betonersatzstoffe nach ZTV-ING 2017 sind Beton, Spritzbeton, SRM/SRC, RM/RC und PRC.
  • In der TR werden zusätzlich Zementmörtel ohne Kunststoffmodifizierung, Reaktionsharzbeton (PRM) sowie Vergußbeton/-mörtel als Betonersatzstoffe aufgeführt.
  • Die sogenannten BAST-Listen haben keine Gültigkeit mehr.

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aktualisiert: 20.11.2024 | © 2012 - 2024
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